Mir persönlich ist die juristische Verklausulierung der Winkeladvokaten dabei völlig schnuppe.

Wenn jemand in mein Heim eindringen würde, mit der Absicht mir und meinen Lieben etwas anzutun oder gar uns zu töten, hätte ich überhaupt keine Hemmungen, dem- oder denjenigen im Akt der Notwehr das Lebenslicht auszupusten.

Und wenn es anschliessend jemand wagen sollte, mich deshalb als "Mörder" zu diffamieren, bring ich ihn um.....

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